Wenn Sie Ihr Kind im Schülerhaus Schilksee anmelden wollen, rufen Sie an, schicken uns eine E-Mail oder kommen einfach bei uns vorbei und machen einen Termin aus.
Sie können bei der Landeshauptstadt Kiel einen Antrag auf Ermäßigung der Betreuungskosten stellen. Für die Berechnung der Ermäßigung ist die städtische Mitarbeiterin Sandra Vogler
zuständig.
Frau Vogler ist telefonisch unter 0431/901-4166 erreichbar und per mail unter sandra.vogler@kiel.de
Postanschrift:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Schulen
z.Hd. Frau Vogler
Andreas-Gayk-Str. 31
24099 Kiel
Solange die Landeshauptstadt Kiel kein ermäßigtes Entgelt errechnet hat, sind wir verpflichtet, den Höchstsatz von 181,50 € (141,50 € Betreuungsentgelt zzgl. 40 € Essengeld) zu erheben und zum
Beginn eines jeden Betreuungsmonats abzubuchen. Bei Änderungen der Einkommensverhältnisse (z. B. höheres Einkommen, niedrigeres Einkommen, Arbeitslosigkeit) oder der persönlichen Verhältnisse (z.
B. Hinzutritt eines Geschwisterkindes oder Wegfall eines Geschwisterkindes) sind wir verpflichtet, die letzte geltende Einstufung seitens der Landeshauptstadt Kiel unserer Entgelterhebung
zugrunde zu legen.
Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien:
aa. Zunächst werden Erstklässlerkinder (Kinder, die im ersten Betreuungsjahr die erste Klasse der Grundschule Schilksee besuchen) aufgenommen, soweit sie zu den nachstehenden Kategorien bb. bis
ee. gehören, wobei Erstklässlerkinder einer alphabetisch früheren Kategorie Vorrang haben vor Erstklässlerkindern einer alphabetisch späteren Kategorie – Beispiel: Erstklässlerkinder der
Kategorie bb. haben Vorrang vor Erstklässlerkindern der Kategorien cc., dd. u.s.w.,
bb. danach werden Geschwisterkinder (Kinder, von denen ein Geschwisterkind zum Zeitpunkt der Aufnahme noch das Schülerhaus Schilksee besucht) von berufstätigen Alleinerziehenden (Personen,
die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen), aufgenommen,
cc. danach Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden,
dd. danach Geschwisterkinder berufstätiger Eltern, die nicht alleinerziehend sind,
ee. danach Kinder von berufstätigen Eltern, die nicht alleinerziehend sind,
ff. danach sonstige Geschwisterkinder.
gg. danach sonstige Kinder.
Unter Berufstätigkeit wird grundsätzlich nur eine solche bezahlte Beschäftigung verstanden, die zwingend in der Zeit nach Schulschluss ausgeübt wird und die eine Betreuung von Kindern in
Eigenleistung nach Schulschluss hindert oder zumindest erschwert.
Innerhalb obiger Kriteriengruppen aa. bis gg. werden zunächst Schilkseer Kinder (Kinder, die mit erstem Wohnsitz in Kiel-Schilksee gemeldet sind und hier auch tatsächlich ihren
Lebensmittelpunkt haben) berücksichtigt, danach Kinder, die eine niedrigere Klassenstufe besuchen vor Kindern, die eine höhere Klassenstufe besuchen (werden), danach früher angemeldete Kinder vor
später angemeldeten.
Noch bestehende oder in der Vergangenheit mehr als einmal aufgetretene Zahlungsrückstände, die Elternteile aus früheren oder laufenden
Betreuungsverhältnissen mit dem Schülerhaus Schilksee e.V. haben entstehen lassen, stehen der Aufnahme eines von einem solchen Elternteil zur Neuaufnahme oder Weiterbetreuung angemeldeten
Kind entgegen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungsrückstände zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung ausgeglichen worden sind oder nicht.
Über Härtefälle entscheidet auf Antrag der Vorstand des Vereins.