Für das erste Kind sind höchstens 141,50 Euro zu zahlen, für das zweite Kind 70,75 Euro.
Kostenbeitrag für das Mittagessen: 40 Euro monatlich – bei Anspruch auf ein “Bildungspaket” sind es 0 Euro.
Sie können bei der Landeshauptstadt Kiel einen Antrag auf Ermäßigung der Betreuungskosten stellen. Für die Berechnung ist Frau Sandra Vogler vom Amt für Schulen zuständig.
Sie ist telefonisch unter 0431/901-4166 oder per Mail unter sandra.vogler@kiel.de erreichbar.
Postanschrift:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Schulen
z.Hd. Frau Vogler
Andreas-Gayk-Str. 31
24099 Kiel
Solange die Landeshauptstadt Kiel kein ermäßigtes Entgelt errechnet hat, sind wir verpflichtet, den Höchstsatz von 181,50 € (141,50 € Betreuungsentgelt zzgl. 40 € Essengeld) zu erheben und zum Beginn eines jeden Betreuungsmonats abzubuchen. Bei Änderungen der Einkommensverhältnisse (z. B. höheres Einkommen, niedrigeres Einkommen, Arbeitslosigkeit) oder der persönlichen Verhältnisse (z. B. Hinzutritt eines Geschwisterkindes oder Wegfall eines Geschwisterkindes) sind wir verpflichtet, die letzte geltende Einstufung seitens der Landeshauptstadt Kiel unserer Entgelterhebung zugrunde zu legen.
Die Benutzungsordnung inklusive der Aufnahmekriterien kann hier heruntergeladen werden.
Schülerhaus Schilksee e.V.
Schilkseer Straße 94
24159 Kiel
Tel: 0431 / 3 77 74